Garantiebedingungen

§ 9 Gewährleistung

9.1 Wenn Sie Verbraucher sind und die Bestellung bei uns zu einem Zweck vornehmen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Wenn Sie ihre Bestellung bei uns als Unternehmer vornehmen, gilt folgendes:

9.2.1 Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.2.2 Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

9.2.3 Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

9.2.4 Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Im Fall des § 438 I Nr. 2 b BGB (Sachen für Bauwerke) verjähren die Mängelansprüche des Vertragspartners in 2 Jahren. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.


§ 10 Garantie

Wir gewähren unseren Kunden 2 Jahre Garantie und bei gekennzeichneten Produkten sogar 5 Jahre, 10 Jahre oder sogar 20 Jahre.

10.1 Die Mawi GmbH, Hauptstraße 8b, 85122 Hitzhofen (nachfolgend Mawi) garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich gelieferte Produkt, das explizit mit „20 Jahre Garantie“ oder "10 Jahre Garantie" oder "5 Jahre Garantie" gekennzeichnet ist (nachfolgend „Produkt“), innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren oder 10 Jahren oder 5 Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Solche geltend gemachten Fehler wird Mawi nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen den Hersteller, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

10.2 Neben dieser Produktgarantie bestehen unabhängig die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, die gegenüber Mawi durch diese Garantie nicht berührt werden.

10.3 Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen (Beispiel das Verblassen der Farben oder Rost) aufweist, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch verursacht sind. Schäden, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Ware verursacht wurden, sind insbesondere solche durch Schlag- oder Stoßeinwirkung oder Schäden durch unsachgemäße Reparaturen, die nicht durch den Hersteller vorgenommen wurden.

Ansprüche aus der Garantie können nur durch Übergabe oder Einsendung des Produkts direkt gegenüber Mawi (Mawi GmbH, Hauptstraße 8b, 85122 Hitzhofen) geltend gemacht werden. Die Kosten der Einsendung des Produkts trägt der Kunde. Voraussetzung des Garantieanspruchs ist weiterhin die Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum.

Alternativ kann der Kunde ein Bild, auf dem der Defekt genau zu erkennen ist, sowie ein Bild der Rechnung an die E-Mail Adresse: kundenservice@mawi-spiele.de oder per WhatsApp an 0152/32753915 senden.

Um einen möglichst schnellen Service zu gewährleisten, bittet Mawi darum, zusätzlich eine detaillierte Beschreibung der Schadensursache zu schicken.

10.4 Das Ersatzprodukt sendet Mawi dem Kunden an die Versandadresse zurück. Die Kosten für den Ersatzversand trägt Mawi.>

10.5 Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises auch im Falle der Weiterveräußerung für jeden späteren, in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts.

10.6 Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher) berührt diese Rechtswahl nicht die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.